Die Nichteinhaltung der Vorschriften berechtigt die Direktion dazu, den Zugang zum Campingplatz nicht zu verlängern

Mittagsruhe Öffnungszeiten

Während der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und von 23.30 bis 7 sind die Schranken geschlossen und es ist verboten Autozufahren. Ausnahmen könnten bei Gelegenheit von Sonderereignisse gemacht werden, in diesem Fall könnte die Öffnungzeit bis max. 24 Uhr ändern.

Einreise von Personen, Fahrzeugen und Platzverwaltung

  • Gemäß Artikel 109 des Testo Unico L.P.S. ist der Zutritt zum Campingplatz nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines anderen geeigneten Dokuments zum Nachweis der Identität gestattet.
  • Auf Verlangen des von der Direktion beauftragten Personals des Campingplatzes ist die Angabe der Personalien obligatorisch.
    Bei Nichtvorlage der Personalien ist das Personal berechtigt, die nicht identifizierte Person vom Campingplatz zu verweisen.
  • Minderjährige, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, der gesetzlich für sie verantwortlich ist, dürfen den Campingplatz nicht betreten.
  • Die Gäste sind verpflichtet, auf die anderen Gäste Rücksicht zu nehmen und sich so zu verhalten, dass das harmonische Zusammenleben auf dem Campingplatz nicht gestört wird.
  • Der Kunde ist für alle Besucher und Gäste verantwortlich. Der Besuch von Personen von außerhalb des Campingplatzes ist gegen Vorlage eines Ausweises und Entrichtung der entsprechenden Gebühren gestattet.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
  • Pro Stellplatz ist nur ein Auto erlaubt, das innerhalb der Grenzen des Stellplatzes oder auf dem zur Wohneinheit (Bungalow, Cottage, Mobilheim) gehörenden Parkplatz geparkt werden muss.
  • Die Einfahrt eines zweiten Fahrzeugs ist absolut nicht gestattet, auch nicht zum Be- und Entladen.
  • Die Benutzung von Motorrollern ist bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Kennzeichen-, Versicherungs- und Helmpflicht usw.) gestattet.
  • Die Stellplatzgrenzen sind strikt einzuhalten.
  • Das Waschen von Autos und Zelten muss beim Camper-Service erfolgen, wobei unnötige Wasserverschwendung zu vermeiden ist; diese Tätigkeit ist auf dem Stellplatz strengstens untersagt.
  • Wenn der Kunde den Wohnwagen auf dem Campingplatz stehen lässt, wird ihm die Stellplatzgebühr auch für die Nächte berechnet, in denen kein Mitglied der Gruppe anwesend ist.
  • Bei einem längeren Aufenthalt verpflichtet sich der Kunde, seinen Stellplatz regelmäßig alle 21 Tage abzurechnen.

Aufbau von zelten und ausstattungen

- Der Kunde muss die Einrichtung des Campingplatzes berücksichtigen und Zelte und Planen in Farben aufstellen, die keinen Kontrast zu
der Vegetation bilden, also nicht rot, gelb oder blau. Die Umzäunung von
mit Planen oder Netzen ist nicht gestattet. Jede Verbesserung des Stellplatzes muss in jedem Fall mit der Direktion abgesprochen werden.
- Zum Schutz von Pflanzen und Bäumen müssen Seile und Bänder mit einem geeigneten Schutzmantel versehen sein. Nicht zugelassene oder die Vegetation schädigende Seile und Bänder werden vom Campingplatzpersonal entfernt.
- Aufbauten, die nicht direkt und sicher mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil oder dem Zelt verbunden sind, sind nicht gestattet.

Sicherheitsstandards

  • Aus Sicherheitsgründen muss der Wohnwagen oder das Wohnmobil jederzeit abnehmbar sein.
  • Pro Stellplatz ist nur eine handelsübliche Gasflasche erlaubt.
  • Die Verbindung zwischen der Steckdose der Stromsäule und der persönlichen Steckdose muss fachgerecht mit einem dreipoligen, für die mobile Verlegung geeigneten, intakten und eindeutigen Kabel (ohne Verbindungsstellen) ausgeführt werden und muss auf dem Boden (nicht auf Bäumen oder Hecken) verlegt werden, wie es die geltenden Vorschriften vorsehen (CEI 64-8/7 Art. 708.4).
  • Die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die an der Säule angebrachten Geräte liegt beim Eigentümer der Geräte.
  • Die Direktion lehnt jede Verantwortung für den Verderb von Lebensmitteln aufgrund des Mangels an Strom ab, der nicht von ihrem Willen abhängt.
  • Die Gäste sind verpflichtet, die in der Einrichtung befindlichen Evakuierungspläne und Verhaltensregeln einzusehen und zu befolgen.
  • Die Entfernung oder Beschädigung von öffentlichen Sicherheitseinrichtungen und -materialien, Feuerlöschern, Schläuchen usw. wird gemäß dem Präsidialerlass 81/2008 strafrechtlich geahndet.

Tiere

  • Die Tierhalter müssen mit größter Sorgfalt darauf achten, dass die Tiere andere Camper nicht belästigen und keine Einrichtungen oder Gegenstände Dritter oder des Campingplatzes beschädigen;
  • Tierkot muss aufgesammelt und in den Müll geworfen werden und darf nicht auf dem Stellplatz oder auf den Straßen hinterlassen werden;
  • Tiere, die außerhalb des Stellplatzes mitgeführt werden, müssen an der Leine und mit einem Maulkorb geführt werden, und zwar für die gesetzlich vorgeschriebenen Rassen und in Übereinstimmung mit den Gesundheitsimpfungen und der Versicherungspolice.
    Der Campingplatz lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die von Dritten verursacht werden.

Strand

  • Das Strandtor öffnet um 7 Uhr morgens und schließt um Mitternacht; bis 2 Uhr morgens wird es etwa alle 30 Minuten geöffnet, damit die Leute vom Strand zurückkehren können.
  • Sonnenschirme und Ausrüstung können an der Strandbar gemietet werden. Private Stühle oder Geräte sind nicht erlaubt.
    Im Preis der Ferienhäuser/Mobilheime sind ein Sonnenschirm und ein Liegestuhl enthalten.
    Persönliche Ausrüstung ist am freien Strand erlaubt und muss vor Sonnenuntergang vollständig entfernt werden.
    Hunde sind am Strand auf Anordnung der Region Emilia Romagna verboten.

Spielplatz und Park

  • Minderjährige dürfen den Spielplatz und das Mehrzweckfeld nur in Begleitung von Erwachsenen betreten.
    In jedem Fall lehnt die Direktion jede Verantwortung für Schäden ab, die Minderjährige verursachen und/oder die sie Dritten zufügen können.

Schwimmbadordnung

  • Für den Zugang zum Schwimmbad ist ein Campingpass erforderlich.
  • Der Bademeister ist für die Sicherheit der Gäste in den Schwimmbecken verantwortlich. Bei unangemessenem oder gefährlichem Verhalten ist der Bademeister nach der ersten Verwarnung befugt, Zuwiderhandelnde aus dem Schwimmbad zu entfernen, ihnen den Ausweis zu entziehen und sie der Direktion
    zu melden.
  • Anständiges und respektvolles Verhalten wird vorausgesetzt.
  • Das Duschen vor dem Betreten des Wassers ist obligatorisch.
  • Die Verwendung von Shampoos oder Reinigungsmitteln im Schwimmbad und in den Duschen ist verboten.
  • Laufen und Tauchen sind verboten.
  • Das Mitbringen von Tieren (Hunde, Katzen, etc.) ist verboten.
  • Es ist verboten, Bälle durch den Poolbereich zu tragen.
  • Das Rauchen und Essen am Pool ist verboten.
  • Es ist verboten, im gesamten Poolbereich Getränke aus Glas zu konsumieren.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen den Pool nur in Begleitung ihrer Eltern betreten, die verpflichtet sind, ihre Kinder zu beaufsichtigen.
  • Im gesamten Schwimmbadbereich müssen Badeschuhe getragen werden.
  • Im Schwimmbad besteht für alle Kinder Badeanzugspflicht; für Kleinkinder ist das Tragen einer Badeanzugwindel obligatorisch.
  • Das Schwimmbad ist von 13.00 bis 15.00 Uhr und an einem Vormittag pro Woche wegen Wasseraufbereitung geschlossen.

Pool-Preise

Kinder bis 5 Jahre gratis.
Gratis für Behinderte.
Gratis für Begleitpersonen mit 100% bescheinigter Behinderung.

TARTASPLASH
Saisonkarte bis 14 Tage:
Erwachsene € 14.00, Kind 6 bis 10 Jahre € 7,00, pro Person.
Saisonkarte:
Erwachsener € 22,50, Kind 6 bis 10 Jahre € 12,50 pro Person.

WELLNESS POOL
Saisonkarte bis 14 Tage:
Erwachsener € 14.00, Kind 6 bis 10 Jahre € 7,00 pro Person.
Saisonkarte:
Erwachsener € 22,50, Kind 6 bis 10 Jahre € 12,50 pro Person.

WELLNESS POOL+ TARTASPLASH
Einzelne Tageskarte:
Erwachsener € 5.50, Kinder 6 bis 10 Jahre € 3,00 pro Person.
Saisonkarte bis 14 Tage:
Erwachsene € 25,00, Kinder 6 bis 10 Jahre € 12,50 pro Person.
Saisonkarte:
Erwachsene € 40,00, Kinder 6 bis 10 Jahre € 20,00 pro Person